Nur Kaminöfen, die ein Zertifikat des DlBt (Deutsches Institut für Bautechnik) haben und eine entsprechende Prüfnummer aufweisen, dürfen als raumluftunabhängig bezeichnet werden (RLU).
Alle anderen Kaminöfen sind als raumluftabhängig zu bezeichnen (RLA).

Diese Öfen dürfen in Zusammenhang nur mit einer auf Raumluftunabhängigkeit geprüften Separaten Verbrennungsluftzufuhr und Rauchrohrführung als solche betrieben werden.

Gefragt sind diese Lösungen in Häusern mit einer kontrollierten Be- und Entlüftung oder Passivhäusern mit sehr geringen Luftwechselraten.

Ein separater Verbrennungsluftanschluss und dessen Nutzung gilt nicht als raumluftunabhängig, sondern nur als separate Verbrennungsluftführung.

Raumluftunabhängige Öfen bei Feuerland

Was bedeutet DIBt – Zulassung

DIBt – Zulassung für Raumluftunabhängige Feuerstätten

Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) in Berlin ist die deutsche Zulassungsstelle für Bauprodukte und Bauarten.

Aufgrund der Energieeinsparverordnung werden Wohnhäuser zunehmend so ausgeführt, dass Wärmeverluste durch dichte Türen und Fenster erheblich verringert werden. Die frühere Fugenlüftung, d. h. ein Nachströmen von Außenluft, bzw. ein Luftaustausch ins Gebäude, erfolgt kaum noch. Um diese praktisch luftdichten Energiesparhäuser nutzen zu können, sind lüftungstechnische Einrichtungen (kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen) erforderlich.

Der gemeinsame Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten in hoch gedämmten, dichten Wohnhäusern und lüftungstechnischen Einrichtungen (kontrollierten Be- und Entlüftungsanlagen/Küchenabluft-hauben/Abluftventilatoren von innen liegenden fensterlosen Bädern) darf nur erfolgen, wenn den raumluftabhängigen Feuerstätten dadurch die notwendige Verbrennungsluft nicht entzogen wird. Beim gleichzeitigen Betrieb könnten sonst Verbrennungsgase aus der Feuerstätte in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum und damit in Wohnräume entweichen. Um dies auszuschließen, sind in den Feuerungsverordnungen der Länder einzuhaltende Bedingungen genannt, die im Wesentlichen dem § 4 der Musterfeuerungsverordnung (MFeuV) entsprechen.
Die Feuerungsverordnungen bestimmen u. a.,

  • dass ein gleichzeitiger Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten und Luft absaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen zu verhindern ist,
  • dass die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, die Abgase der Feuerstätten über Luft absaugende Anlagen geführt wird oder
  • anlagentechnisch sichergestellt ist, dass während des Betriebes der Feuerstätten kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.

Entsprechend dieser Anforderungen erteilt das DIBt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für solche Sicherheitseinrichtungen und auch für Feuerstätten. Die hiernach zugelassenen Feuerstätten (Kaminöfen/Kamineinsätze/Heizeinsätze) werden dann DIBt geprüfte- oder RLU- (für „raumluftunabhängig“) Feuerstätte genannt.

Diese Geräte sind auf Dichtigkeit geprüft, haben einen selbstverriegelnden Türverschluss und müssen an einen Zuluft- oder Außenluftkanal angeschlossen werden. Die Kontrolle dieser Zulassung ist später Bestandteil der Abnahme der Feuerstätte durch den Schornsteinfegermeister.